Privatrechtsschutz

In unserem täglichen Leben kann aus einer kleinen Meinungsverschiedenheit schnell ein Fall für das Gericht werden. Wenn sich zum Beispiel Ihr Dienstleister weigert, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen und sich einer vernünftigen Lösung verschließt, ist es sinnvoll, einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen, um Ihr Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Die Privatrechtsschutzversicherung greift in der Regel beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, dem Schadenersatzrecht, dem Arbeits-, Steuer-, und Sozialgerichtsrecht, dem Standes- und Strafrecht sowie dem Ordnungswidrigkeitsrecht. Abgedeckt ist zudem in vielen Fällen der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie der Rechtsschutz von Opfern von Gewaltstraftaten.

Ihr FVB-Berater kennt die vielfältigen Angebote der Versicherer und hilft Ihnen dabei, den für Sie geeigneten Versicherungsschutz zu ermitteln.

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Harald Reusswig

unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 06055/82319

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